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Zuständige Behörde:
Amt für Projektentwicklung / Koordination Altlasten und Kampfmittel
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn


Ansprechpartner:

N. N.
032.02




An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)


Was sollte ich noch wissen?

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).



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