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Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Kinder/Jugend
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?
  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.


Rechtsgrundlage
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).



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