Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Kinder/Jugend
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:
An wen muss ich mich wenden?
- An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
- an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).
Welche Gebühren fallen an?
Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).