Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / - Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit -
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
N. N.
604.02
604.02
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
- die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die örtliche Feuerwehr.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).