Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Welche Gebühren fallen an?
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.