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Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.

Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.


Verfahrensablauf
  • Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
  • Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
  • Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk


Voraussetzungen
  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
  • Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
  • Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.


Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am
06.11.2023

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