Sprungziele
Inhalt
 


Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Straße
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 223 84
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 40,00 - 1300,00 Euro
    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Zulässig sind Fahrzeughöhen bis 4,00 m, Fahrzeugbreiten bis 2,55 m, Fahrzeuglängen bis 16,50 m und Gewichte bis 40,00 t.

Schwerlasttransporte, die von Elmshorn aus starten, sind von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Pinneberg zu genehmigen.

Die Stadt Elmshorn ist lediglich im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
  • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

Voraussetzungen
  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Rechtsbehelf
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am
20.02.2024

nach oben zurück