Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
101.01
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 35 Gewerbeordnung (Gewo),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind von einer Untersagung der Gewerbeausübung betroffen? Informieren Sie sich über Beratungsangebote der zuständigen Kammer!Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).