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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau A. Krüger
101.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.


Rechtsgrundlage
  • §§ 35 Abs. 2, 45 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.11.3 - VwGebV.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).



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