Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau A. Krüger
101.01
101.01
Telefon:
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.