Zuständige Behörde:
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
201.00
Rechtsgrundlage
- § 11 Schulgesetz (SchulG)
- § 5 Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)
- § 2 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)
Was sollte ich noch wissen?
Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal „Bildung Schleswig-Holstein“.