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Zuständige Behörde:
Amt für Kultur und Weiterbildung / Verwaltung
Schulstraße 36
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 324
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Link
300.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Beantragung einer institutionellen Förderung für eine Gedenkstätte müssen Sie ein ausführliches Gedenkstättenkonzept, Trägerschaft, umfassender Tätigkeitsbericht und -planungen sowie eine vollständige Aufstellung der Finanzierung der Gedenkstätten vorlegen.

Für Projektförderung sind eine Kurzbeschreibung und Begründung des Vorhabens (maximal 2-3 Seiten), die Vorstellung der Projektträger, der vollständige Hinweis auf weitere Förderanträge sowie einen kompletter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.


Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite "Gedenkstätten in Schleswig-Holstein" und  im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein".



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