Zuständige Behörde:
Schulstraße 36
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
300.01
An wen muss ich mich wenden?
An die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Beantragung einer institutionellen Förderung für eine Gedenkstätte müssen Sie ein ausführliches Gedenkstättenkonzept, Trägerschaft, umfassender Tätigkeitsbericht und -planungen sowie eine vollständige Aufstellung der Finanzierung der Gedenkstätten vorlegen.
Für Projektförderung sind eine Kurzbeschreibung und Begründung des Vorhabens (maximal 2-3 Seiten), die Vorstellung der Projektträger, der vollständige Hinweis auf weitere Förderanträge sowie einen kompletter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite "Gedenkstätten in Schleswig-Holstein" und im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein".