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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau A. Krüger
101.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage
  • § 31 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 35 Gewerbeordnung (GewO).

Was sollte ich noch wissen?

Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).



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