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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Herr K. Schulz
101.02






N. N.
101.03




An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Industrie- und Handelskammer-Unterrichtung beziehungsweise Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf,
  • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin.

Wird die Anzeige (gemäß §14 Gewerbeordnung)  persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.


Rechtsgrundlage
  • §§ 8, 10 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.


Was sollte ich noch wissen?

Der/die Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß § 2 GastG einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er/sie bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.

Gleichzeitig muss eine Anzeige gemäß § 14 GewO erstattet werden.



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