Sprungziele
Inhalt
 


Zuständige Behörde:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport
Bismarckstraße 13
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 441
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Hagendorf
201.04


Telefon:


Welche Gebühren fallen an?

Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe können vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erhoben werden.

Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang ist für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für deren Eltern kostenfrei.


Welche Fristen muss ich beachten?

Träger von Offenen Ganztagsschulen, Betreuungsangeboten und G 8-Mittagsbetreuung können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.


Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)


Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zu Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals "Bildung Schleswig-Holstein".



nach oben zurück