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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

N. N.
101.03






Herr K. Schulz
101.02






N. N.
101.03




An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Tier
    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
  • Angaben zum Fund
    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall
  • Angaben zur eigenen Person
    • Vor‐ und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am
08.04.2022
Online-Dienste

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