Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Spezieller Hinweis der Stadt Elmshorn
Besonderheit bei Fundsachen mit personenbezogenen Daten
Da meist auf Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops und ähnlichem personenbezogene Daten gespeichert sind, ist eine Herausgabe aufgrund datenschutzrechtlicher Belange nur möglich, sofern eine sichere Löschung durchgeführt werden kann. Seitens der Hersteller werden jedoch vermehrt erweiterte Sperren und Mechanismen zum Diebstahlschutz integriert, so dass dies nicht immer möglich ist.
Es überwiegt daher in diesen Fällen der Datenschutz vor dem Recht auf Eigentumserwerb an der Fundsache. Eine Aushändigung ist demzufolge ausgeschlossen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Rechtsgrundlage
Online-Dienste
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