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An wen muss ich mich wenden?
  • Bei Fragen zu konkreten Fördermaßnahmen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
  • Im Falle von grundsätzlichen Informationen an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Rechtsgrundlage
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (GSR-Verordnung),
  • Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Landesprogramm „Fischerei und Aquakultur“ finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.



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