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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

Für ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag an einen Notar/eine Notarin.


Rechtsgrundlage

§ 2232 und §§ 2274 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).



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