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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?
  • Bei Erbauseinandersetzungen an das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht),
  • bei der Erbteilungsklage an das zuständige, ordentliche Zivilgericht (Amts-, Land- oder auch Oberlandesgericht).

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
 



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