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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).


Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Verwaltungsgebühr gemäß dem allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Feststellung ist durch die zuständige Stelle öffentlich bekannt zu geben und erst vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

MELUND


Fachlich freigegeben am
11.04.2022

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