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Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Stadtplanung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 325
E-Mail:


Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Bitte beachten Sie: In Elmshorn wird diese Aufgabe nicht von der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen.

An wen muss ich mich wenden?
  • an professionelle Schädlingsbekämpfer oder
  • an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
  • in Ausnahmen berät die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung ohne jedoch selbstständig tätig werden zu können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis auf die jeweils betroffenen Arten.
Bei besonders und streng geschützten Arten bedarf es eines Antrages. Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 44, 45, 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).


Anträge / Formulare

Anträge auf Befreiung von den oben genannten Verboten des § 44 BNatSchG (Entfernung von Hymenopterennestern) sind schriftlich an das LfU zu richten.


Was sollte ich noch wissen?

Zahlreiche Hymenopteren (z.B. Hornissen und zahlreiche Hummelarten) unterliegen dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) während andere Arten, zum Beispiel die Deutsche Wespe, lediglich dem Bestimmungen des allgemeinen Artenschutzes unterliegen (§ 39 BNatSchG). Während für letztere lediglich ein vernünftiger Grund für die Entfernung von Nestern gegeben sein muss (zum Beispiel unmittelbare Nähe zu stark frequentierten Bereichen wie Terrassen etc,) bedarf es bei anderen Arten einer Genehmigung des zuständigen LLUR. Vor der Entfernung entsprechender Nester (Lebensstätten) muss deshalb die jeweils betroffene Hymenopterenart zweifelsfrei bestimmt werden. In Zweifelsfällen sollte deshalb auf die Unterstützung professioneller Anbieter zurückgegriffen werden.

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich.

Weitere Informationen zum Thema Hornissen finden Sie auch im "Tiercourier", S. 16.
 



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