Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau Koltes
603.01
603.01
Telefon:
Frau N. Goldhagen
603.03
603.03
Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):
Herr Kienscherf
603.02
603.02
Telefon:
Frau Läpple
603.04
603.04
Telefon:
Frau Gloyer
603.05
603.05
Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Privathaushaltungen, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten sowie für die nicht nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen der Land- und Forstwirtschaft geht.
- An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um die Überwachung von gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) geht.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG)
Was sollte ich noch wissen?
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise und Erläuterungen im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".