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Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 325
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Koltes
603.01


Telefon:




Frau N. Goldhagen
603.03


Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):




Herr Kienscherf
603.02


Telefon:




Frau Läpple
603.04


Telefon:




Frau Gloyer
603.05


Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Privathaushaltungen, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten sowie für die nicht nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen der Land- und Forstwirtschaft geht.
  • An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um die Überwachung von gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) geht.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise und Erläuterungen im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".



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