Sprungziele
Inhalt
 


Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Standesamt
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 160
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau S. Sierck
103.00


Telefon:




Frau Völker
103.01


Telefon:




Frau Pfeiffer
103.04


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
  • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.


Rechtsgrundlage
  • Für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • für Deutsche im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG).


nach oben zurück