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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).


Rechtsgrundlage
  • Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG),
  • Zivilschutzgesetz (ZSKG),
  • Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (KultgSchKonvAG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Zivil- und Bevölkerungsschutz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).



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