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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen in Schleswig-Holstein und bei den Landrätinnen und Landräte der Kreise oder den (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern der kreisfreien Städte. Eine Liste der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein finden sie auf den Internetseiten der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB).

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).


Anträge / Formulare

Die zuständige Behörde verlangt zum Teil, dass ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der ersten Bestellung bestimmte Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Das gilt vor allem für Betreuerinnen und Betreuer, die nicht mit der hilfsbedürftigen Person verwandt sind. Einzelheiten dazu können Sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde erfragen.



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