An wen muss ich mich wenden?
An die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).
Was sollte ich noch wissen?
Die Antidiskriminierungsstelle fordert für die Bürgerinnen und Bürger im Diskriminierungsfall Stellungnahmen ein. Vermittelnde Gespräche werden ebenfalls angeboten.