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An wen muss ich mich wenden?

An die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).


Was sollte ich noch wissen?

Die Antidiskriminierungsstelle fordert für die Bürgerinnen und Bürger im Diskriminierungsfall Stellungnahmen ein. Vermittelnde Gespräche werden ebenfalls angeboten.



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