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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).


Rechtsgrundlage

§ 40 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).


Was sollte ich noch wissen?

Das Beifußblättrige Traubenkraut hat eine Wuchshöhe von 30 - 150 cm, hat eine Pfahlwurzel und beidseitig grüne, stark eingeschnittene Blätter. Die dreieckigen bis ovalen Blätter sind behaart mit weißlicher Nervatur. Beim Zerreiben der Blätter entsteht kein Geruch. Der Stängel ist weiß - rötlich, behaart und sehr stark verzweigt. Die Pflanze trägt männliche als auch weibliche Blüten; die männlichen bilden eine ährenartige Traube, die am Ende der Zweige mit je 5 - 20 röhrenförmigen gelbgrünen Blüten in halbkugeliger Hülle sitzt. Die weiblichen Blüten sind grünlich und sitzen unterhalb der männlichen Blüten, mit umgekehrt kegelförmiger Hülle.
Es wird häufig verwechselt mit dem Gemeinen Beifuß, dem Verlot´schen Beifuß, Wermut, Amarant, Gänsefuß oder der Hundskamille.

Weitere Informationen zur Beifußblättrigen Ambrosie finden Sie auf den Internetseiten des Julius-Kühn-Institutes (JKI).



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