Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Bei der Stadt Elmshorn ist diese Leistung zurzeit nicht vorgesehen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Was sollte ich noch wissen?
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.