Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
An die Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunft zu notwendigen Unterlagen erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 54 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- § 65 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)