Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Frau Koltes
603.01
603.01
Telefon:
Frau N. Goldhagen
603.03
603.03
Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):
Herr Kienscherf
603.02
603.02
Telefon:
Frau Läpple
603.04
603.04
Telefon:
Frau Gloyer
603.05
603.05
Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- § 5 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
- § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 1.6.