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Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").


An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.


Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).



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