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Zuständige Behörde:
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 325
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Koltes
603.01


Telefon:




Frau N. Goldhagen
603.03


Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):




Herr Kienscherf
603.02


Telefon:




Frau Läpple
603.04


Telefon:




Frau Gloyer
603.05


Telefon (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr):


An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

  • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  • der Gemeinden (wenn die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Die Genehmigungsfreistellung gilt ebenfalls drei Jahre, kann aber nicht verlängert werden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Diese sind in § 61 LBO geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bauvorhaben für Gewächshäuser,
  • Gartenlauben,
  • Brunnen,
  • Schwimmbecken,
  • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder
  • Fahrradabstellanlagen.

Bei diesen handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.

Von den verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO zu unterscheiden.



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