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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau A. Krüger
101.01


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.


Anträge / Formulare

Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
  • Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
  • Angaben zur eigenen Person.

Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.


Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.


Gebühren
  • Gebühr: 10,00 - 25,00 Euro
    Für die Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 10,00 bis 25,00 Euro an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Hinweis: Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.


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