Zuständige Behörde:
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
101.01
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.
Anträge / Formulare
Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
- Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
- Angaben zur eigenen Person.
Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Gebühren
- Gebühr: 10,00 - 25,00 Euro
Für die Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 10,00 bis 25,00 Euro an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Hinweis: Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.