Zuständige Behörde:
Marktstraße 16
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
304.00
An wen muss ich mich wenden?
An das jeweilige Archiv.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einige Archive verlangen die Vorlage Ihres Personalausweises. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.
Welche Gebühren fallen an?
Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Archivträger. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Archiv in Verbindung.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz - LArchG).
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Schleswig-Holsteinischen Archive.
Online-Dienste
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