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Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 223 84
E-Mail:


Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Die "Bescheinigung über Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und Erschließungsbeiträge" kann formlos unter Angabe der Lage des Grundstücks beantragt werden. Hierfür entstehen Gebühren laut zurzeit gültiger Verwaltungsgebührensatzung in Höhe von 10,-- €.

An wen muss ich mich wenden?

die zuständige Gemeinde


Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.


Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde


Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche


Anträge / Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.


Online-Dienste

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