Zuständige Behörde:
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
An wen muss ich mich wenden?
die zuständige Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Online-Dienste
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