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Zuständige Behörde:
Seniorenrat der Stadt Elmshorn
Königstraße 36a
25335 Elmshorn


An wen muss ich mich wenden?
  • an die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Kreises.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR-SH e.V.), dem Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, finden Sie auf den Seiten des Landesseniorenrates SH e.V.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren


Fachlich freigegeben am
14.06.2022

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