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Zuständige Behörde:
Amt für Tiefbau und Verkehr / Technik Stadtentwässerung
(Standort: Westerstraße 50-54)
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax (Peterstraße):
+49 4121 223 84
Telefax (Westerstraße):
+49 4121 23 15 62
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau S. Voth
664.04


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

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