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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 327
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau Scheunemann
101.00


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.


Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.


Zuständige Stelle

Landesbehörden


Welche Gebühren fallen an?

keine


Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.



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